Kursdetailansicht - Grundlagen des Rechts
Module
1. 1. Grundlagen des Rechts
Das Zusammenleben in einer Gesellschaft ist komplex. Wo immer zwei Menschen aufeinandertreffen, stehen sich unterschiedliche Wertvorstellungen, Meinungen und Interessen gegenüber. In der Familie, in der Ehe, in der Schule, bei der Arbeit, beim Einkauf, bei der Wohnungsmiete, im Strassenverkehr – überall kann es zu Konflikten kommen. Damit das Zusammenleben funktioniert, braucht es Regeln, die dem Einzelnen eine Orientierung geben, wie er sich verhalten soll. Aber nicht nur die Beziehungen der Bürgerinnen und Bürger untereinander müssen geregelt werden, auch das Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zum Staat bedarf einer Ordnung. Hierbei stellt das Recht eine unabdingbare Grundlage dar, indem es verbindliche Verhaltensregeln für alle Beteiligten vorgibt.
- Sie kennen die Aufgaben des Rechts sowie die verschiedenen menschlichen Verhaltensweisen.
- Sie kennen die Elemente eines Rechtsstaats.
- Sie können die verschiedenen Rechtsquellen erläutern.
- Sie können den Aufbau der Rechtsordnung erklären.
- Sie können die verschiedenen Arten von Rechtsvorschriften erläutern und an Beispielen anwenden.
- Sie können die verschiedenen Verfahrensformen und deren Besonderheiten erklären.
- Sie kennen die Bedeutung von allgemeinen Rechtsgrundsätzen.
- Sie können Rechtsfälle anhand eines Falllösungsschemas lösen.
Kapitel
2. 2. Das ZGB/OR
Das Privatrecht befasst sich mit dem Verhältnis der einzelnen Bürgerinnen und Bürger untereinander. Die wichtigste privatrechtliche Kodifikation ist das schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB). Es gliedert sich in zwei Teile, in das Zivilgesetzbuch (ZGB) und in das Obligationenrecht (OR). Das OR ist formell gesehen ein Teil des ZGB, wird aber in der Systematik als eigenes Gesetzbuch behandelt. Darum spricht man auch vom ZGB/OR.
Das ZGB wurde von Eugen Huber im Auftrag des Bundesrats entwickelt und im Jahre 1907 vollendet. Es trat im Jahre 1912 in Kraft.
- Sie kennen den Aufbau und die Rechtsgebiete des ZGB und des OR.
- Sie können Gesetzesstellen korrekt zitieren.
Kapitel
3. 3. Personenrecht
Das Personenrecht ist im ersten Teil des ZGB geregelt (Art. 11 - 89c ZGB). Das Personenrecht befasst sich mit Personen, dass heisst mit Rechtssubjekten. Das Personenrecht regelt, wer im Privatrecht Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Zudem regelt das Personenrecht, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Rechtssubjekte Rechte und Pflichten erwerben können und wie der Schutz ihrer Persönlichkeit gewährleistet ist.
- Sie kennen den Unterschied zwischen Rechtssubjekten und Rechtsobjekten.
- Sie kennen den Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen.
- Sie können die Begriffe Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit von natürlichen und juristischen Personen sowie deren Bedeutung erklären.
- Sie können die verschiedenen Arten der Handlungsfähigkeit von natürlichen Personen an Fallbeispielen anwenden.
- Sie wissen, was höchstpersönliche Recht sind und können sie in absolut und relativ höchstpersönliche Recht unterscheiden.
- Sie kennen die beiden Arten des privatrechtlichen Persönlichkeitsschutzes und können sie an Fallbeispielen anwenden.
Kapitel
4. 4. Familienrecht
Das Familienrecht ist im zweiten Teil des ZGB geregelt. Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse innerhalb der Familie. Dazu gehören das Eherecht (Eheschliessung, Scheidung, Wirkungen der Ehe, eheliches Güterrecht), das Verwandtschaftsrecht (Entstehung und Wirkungen des Kindesverhältnisses, persönliche und wirtschaftliche Folgen der Familiengemeinschaft) sowie das Erwachsenenschutzrecht. Auf Letzteres wird im Rahmen der folgenden Ausführungen nicht eingegangen.
- Sie kennen die Vor- und Nachteile des Konkubinats und wissen, wie es gesetzlich geregelt ist.
- Sie kennen die gesetzlichen Bestimmungen zum Verlöbnis, zum Eherecht und zum Verwandtschaftsrecht.
- Sie können, je nach Art des Güterstandes, eine güterrechtliche Auseinandersetzung durchführen.
Kapitel
5. 5. Erbrecht
Das Erbrecht ist im vierten Teil des ZGB geregelt. Das Erbrecht umfasst alle Rechtsnormen, die die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen regeln. Es sagt, wie das Vermögen eines Verstorbenen auf die Erben zu verteilen ist. Das eheliche Güterrecht und damit die güterrechtliche Auseinandersetzung geht der erbrechtlichen Auseinandersetzung vor und regelt die Aufteilung des Vermögens auf beide Ehegatten.
- Sie kennen die Bestimmungen der Erbfolge (gesetzliche Erben, pflichtteilsgeschützte Erben, Herabsetzung und Enterbung) und können sie anwenden.
- Sie kennen die beiden Formen von Verfügüngen von Todes wegen und deren Inhalte.
- Sie können die Wirkungen des Erbgangs erläutern.
- Sie können im Rahmen der Teilung der Erbschaft die Ausgleichung anwenden.
Kapitel
6. 6. Sachenrecht
Das Sachenrecht ist im vierten Teil des ZGB geregelt. Es behandelt das Eigentum an Sachen, die beschränkt dinglichen Rechte sowie den Besitz und das Grundbuch. Es bildet zusammen mit dem Immaterialgüterrecht und dem Obligationenrecht das sogenannte Vermögensrecht.
- Sie können Eigentum und Besitz voneinander unterscheiden.
- Sie kennen die verschiedenen Eigentumsformen (Allein, Mit- und Gesamteigentum).
- Sie wissen, wie Eigentum durch Rechtsgeschäft übertragen wird.
- Sie kennen die verschiedenen Formen von beschränkt dinglichen Rechten.
- Sie kennen die Schranken des Eigentums.
- Sie kennen die verschiedenen Arten des Eigentums bei beweglichen Sachen, den sachenrechtlichen Gutglaubensschutz, sowie die Folgen der Veräusserung von Fahrniseigentum duch einen Nichtberechtigten.
Kapitel
7. 7. Allgemeine Vertragslehre
Das Obligationenrecht (OR) ist der 5. Teil des ZGB und somit formell gesehen ein Teil des ZGB, wird aber in der Systematik als eigenes Gesetzbuch behandelt. Es gliedert sich in einen allgemeinen Teil (OR AT) und einen besonderen Teil (OR BT). Der allgemeine Teil (Art. 1 - 183 OR) enthält Regeln, die für sämtliche Verträge gelten. Im besonderen Teil (Art. 184 ff. OR) werden einzelne Vertragsverhältnisse wie z.B. der Kaufvertrag, die Miete oder der Arbeitsvertrag geregelt.
- Sie kennen den Begriff der Obligation.
- Sie können die verschiedenenen Entstehungsgründe von Obligationen voneinander unterscheiden.
- Sie kennen die Voraussetzungen für den Vertragsabschluss.
- Sie kennen die verschiedenen Willensmängel und deren rechtlichen Folgen.
- Sie wissen, wie Verträge erfüllt werden.
- Sie kennen die Folgen der Nicht- resp. der Schlechterfüllung von Obligationen.
- Sie kennen die Erlöschungsgründe von Obligationen und die Verjährung.
Kapitel
8. 8. Kaufvertrag
Der Kaufvertrag ist im 6. Titel des OR geregelt. Wenn diese besonderen Artikel auf eine bestimmte Frage keine Auskunft geben, so sind die allgemeinen Bestimmungen über Vertrag und Obligation (1. bis 5. Titel) anzuwenden. Dabei gilt der Grundsatz, dass die besonderen Bestimmungen (also jene über den Kaufvertrag) den allgemeinen vorgehen, d. h. stärker sind. In erster Linie massgebend sind jedoch – ausgenommen bei zwingenden Gesetzesbestimmungen – die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien, da das Vertragsrecht vorwiegend ergänzendes (dispositives) Recht ist.
- Sie kennen die Besonderheiten beim Fahrniskauf, insbesondere den Übergang von Nutzen und Gefahr.
- Sie können die Vertragsverletzungen beim Kaufvertrag durch den Käufer (Annahme- und Zahlungsverzug) und durch den Verkäufer (Lieferverzug, mangelhafte Lieferung und Nichterfüllung) erklären und auf Sachverhalte anwenden.
- Sie kennen die Besonderheiten des Grundstückkaufs und die speziellen Grundstückkaufverträge.
Kapitel
9. 9. Mietvertrag
Der Mietvertrag gehört zu den sogenannten Verträgen auf Gebrauchsüberlassung. Bei dieser Art von Verträgen wird eine Sache oder ein Recht dem Vertragspartner für eine bestimmte Zeitdauer zum Gebrauch überlassen. Am Ende der Vertragsdauer muss der Vertragsgegenstand zurückgegeben werden. Zu den Verträgen auf Gebrauchsüberlassungen zählen neben dem Mietvertrag auch der Pachtvertrag, der Gebrauchsleihevertrag sowie der Darlehensvertrag.
- Sie können die verschienden Arten von Verträgen auf Gebrauchsüberlassung von einander unterscheiden.
- Sie wissen, wie ein Mietvertrag begründet und beendet wird.
- Sie kennen die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter im Mietvertrag.
- Sie kennen die besonderen Schutzvorschriften des Mietrechts.
Kapitel
10. 10. Einzelarbeitsvertrag
Die Arbeitsleistungen, die in der Praxis im Rahmen verschiedener Berufe erbracht werden, lassen sich unterschiedlichen Vertragsarten zuordnen. Das Obligationenrecht unterscheidet zwischen dem Arbeitsvertrag, dem Werkvertrag und dem Auftrag.
- Sie können die verschiedenen Vertragsarten auf Arbeitsleistung voneinander unterscheiden.
- Sie kennen die verschiedenen arbeitsrechtlichen Grundlagen.
- Sie kennen das Wesen, die Form und den Inhalt des Einzelarbeitsvertrags.
- Sie kennen die Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- Sie wissen auf welche Arten ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann.
- Sie kennen die Bestimmungen zum Kündigungsschutz und zum Konkurrenzverbot.
- Sie wissen, was ein Gesamtarbeitsvertrag ist.
Kapitel
11. 11. Unternehmensformen
Im alltäglichen Leben werden wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche (sogenannte ideelle) Ziele sowohl von Einzelpersonen als auch von Personengruppen verfolgt. Oft schliessen sich Personen zusammen, um gemeinsam ein Ziel zu verfolgen – insbesondere, wenn es sich dabei um grössere Vorhaben handelt, die die finanziellen und arbeitskräftemässigen Ressourcen einer einzelnen Person übersteigen. Die verschiedenen Unternehmensformen stellen für diese Rechtsverhältnisse geeignete Organisationsformen und die entsprechenden konkreten Regelungen zur Verfügung.
Die Gestaltung des Namens von kaufmännischen Unternehmen wird durch das Firmenrecht, Informationen über die grundlegenden rechtlichen Verhältnisse von kaufmännischen Unternehmen, werden durch das Handelsregister geregelt.
- Sie können das Wesen des Handelsregisters sowie den Inhalt und die Wirkungen eines Handelsregistereintrags erklären.
- Sie kennen die Firmenbildung und deren Grundsätze.
- Sie kennen die verschiedenen Arten von Unternehmensformen (Einzelunternehmung, einfache Gesellschaft, Kollektiv- und Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, GmbH und Genossenschaft) und deren Merkmale.
- Sie können die verschiedenen Arten von Unternehmensformen anhand von Kriterien voneinander unterscheiden.
Kapitel
12. 12. Strafrecht
Zur Regelung des Zusammenlebens der Menschen stellt das Recht Verhaltensvorschriften (Verbote und Gebote) auf, deren Einhaltung der Staat wenn nötig mit Zwang durchsetzt. Wenn eine Norm verletzt worden ist, so lässt sich dies zwar nicht mehr rückgängig machen, doch darf der Staat die Missachtung des Gesetzes nicht hinnehmen. Um die Verbindlichkeit der Rechtsordnung zu bewahren, muss die Verletzung einer Norm nachteilige Folgen für die verursachende Person bzw. für die verursachenden Personen haben.
- Sie kennen den Zweck und die wichtigen Grundprinzipien des Strafrechts.
- Sie kennen die Arten strafrechtlicher Sanktionen.
- Sie kennen den Unterschied zwischen einem Antrags- und einem Offizialdelikt.
- Sie kennen die Voraussetzungen der Strafbarkeit und können sie an Fällen anwenden.
- Sie kennen die Arten der Verjährungen.
- Sie kennen die besonderen Formen der Strafbarkeit.
- Sie kennen den Unterschied zwischen einem Strafantrag und einer Strafanzeige.
- Sie kennen die Bedeutung des Strafregisters.
Kapitel
13. 13. Grundrechte (Einschränkung von Freiheitsrechten)
Grundrechte sind von der Bundesverfassung und von internationalen Menschenrechtskonventionen garantierte fundamentale Rechte, die dem Einzelnen gegenüber dem Staat zustehen. In diesem Modul geht es vorwiegend um die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Staat Grundrechte der Bürger, insbesondere Freiheitsrechte, (rechtmässig) einschränken darf.
- Sie kennen die verschiedenen Arten von Grundrechten.
- Sie kennen den Begriff, die rechtlichen Grundlagen und die Funktionen der Grundrechte.
- Sie kennen die Adressaten und Träger der Grundrechte.
- Sie kennen die Voraussetzungen für die Einschränkung der Grundrechte und können sie auf Rechtsfälle anwenden.
- Sie kennen einzelne Freiheitsrechte näher.
Kapitel
14. 14. Haftpflichtrecht
Eines der wichtigsten Gebiete des Zivilrechts ist das Haftpflichtrecht und hat das Einstehenmüssen eines Schadens zum Gegenstand. Haftungstatbestände ergeben sich aus vertraglicher Haftung und aus ausservertraglicher Haftung (Haftung aus unerlaubter Handlung). Diese Modul befasst sich mit der ausservertraglichen Haftung, welche in OR 41 ff., in gesetzlichen Bestimmungen des ZGB (z.B. Art. 333 ZGB) und in Spezialgesetzen (z.B. Art. 58 SVG) geregelt ist. Eine grosse Rolle im ausservertraglichen Haftpflichtrecht spielt auch die Judikatur (Gerichtsurteile).
- Sie können die verschiedenen Haftungsarten voneinander unterscheiden.
- Sie können die Voraussetzungen, die für eine ausservertragliche Haftung (Verschuldens- oder Kausalhaftung) erforderlich sind, erläutern.
- Sie können diese Voraussetzungen auf Fälle anwenden.
Kapitel
15. Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG)
In diesem Modul lernen Sie, wie Geldforderungen und Forderungen auf Sicherheitsleistungen auf dem Weg der Schuldbetreibung durchgesetzt werden. Das entsprechende Verfahren ist im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) geregelt.
- Sie können die verschiedenen Arten der Betreibung auf Pfändung, auf Pfandverwertung und auf Konkurs unterscheiden und deren Besonderheiten erklären.
- Sie können das den einzelnen Betreibungsarten vorangehende Einleitungsverfahren erläutern.
- Sie können einen Kollokationsplan erstellen.
- Sie kennen die verschiedenen Sicherungsmittel im Betreibungsrecht und die Formen des Nachlassvertrages.